Neue Aspekte und Änderungen im neuen Jahr – von A bis Z.
Erstmalig wird diese für das Jahr 2020 an die Finanzverwaltung erfolgen.
Mittels Verlustersatz wird von September 2020 bis Juni 2021 gefördert.
Die Maßnahme geht modifiziert in die Verlängerung.
Die Fristen wurden verlängert
Eine Entschädigung kann bei Absonderungsbescheiden durch die Behörde beantragt werden.