Dienstnehmer sind 24h vor Dienstbeginn anzumelden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist drohen empfindliche Strafen. Die Finanzpolizei verschärft hier zunehmend die Gangart. Schon geringstfügige Verspätungen – seien es auch nur ein paar Minuten nach Dienstantritt – werden geahndet. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, geben Sie die Anmeldungen bitte mindestens 24 Stunden vor Dienstbeginn der zuständigen Lohnverrechnung mittels Anmeldeformular bekannt (Wochenenden und Feiertage zählen nicht mit). Nur so können wir eine fristgerechte Erledigung garantieren.
Hier können Sie uns einfach und schnell die Daten zur Anmeldung von Dienstnehmern übermitteln: