
Weltweit vernetzt.
Interne Expertise weltweit: Mit den eigenen Experten und Moore Global im Rücken klären wir jede internationale Frage.
Internationales Steuerrecht
Internationale Geschäfte sind im 21. Jahrhundert die Regel, nicht die Ausnahme.
Das heißt auch, dass Sie eher früher als später über steuerrechtliche Fragestellungen im internationalen Kontext stolpern werden. Wir helfen Ihnen auch über dieses Hindernis. Internationales Steuerrecht ist durch die Mitgliedschaft des weltweit tätigen, großen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsnetzwerks Moore Global in unserer DNA eingeschrieben. Wir kennen die Fragestellungen aus nationaler sowie internationaler Sicht, wir haben tiefgreifendes Verständnis von internationalen Abläufen. Und für jede noch so spezifische und ungewöhnliche Frage haben wir den passenden Experten in unserem Netzwerk, der mit uns gemeinsam Ihre Lösung erarbeitet: Die perfekte Ergänzung zu unserer grenzüberschreitenden Beratungskompetenz.
Doppelbesteuerungsabkommen
Diese Kompetenz inkludiert nicht nur Unternehmenssteuern, sondern auch die Aspekte von Doppelbesteuerungsabkommen. Damit können Sie die Vorteile der für Sie oder Ihre Mitarbeiter passenden Lösung, welche die bilateralen Abkommen ermöglichen, zu nutzen. Anzuwenden ist hierbei immer jenes Abkommen, das zwischen dem Wohnsitzstaat und dem Tätigkeitsstaat abgeschlossen wurde.
Verrechnungspreise
Für international tätige Unternehmen gelten Verrechnungspreise – transfer pricing – als Herausforderung. Dafür gibt es umfangreiche Vorschriften zu Dokumentation und Transparenz, die genau beachtet werden müssen, um Schwierigkeiten bei Betriebsprüfungen zu vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei von A bis Z: für korrekte, gut dokumentierte Verrechnungspreise.
Wenn Sie auf der Suche nach kompetenter Steuerberatung sind, begleiten wir Sie gerne.
Lernen Sie uns und unsere umfassenden Möglichkeiten kennen – wir freuen uns auf Sie!
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IHRE FRAGEN
Die Geschäftswelt unterliegt einem ständigen Wandel.
Sollten Sie über die dargestellten Informationen hinaus weitere Rückfragen haben oder einzelne Themen vertiefen wollen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Diese sollen Ihnen einen Überblick über relevante steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte geben und erste Antworten liefern. Für eine individuelle Beratung sprechen Sie uns jederzeit gerne persönlich an.
Das internationale Steuerrecht regelt die Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten, also wenn natürliche Personen oder Unternehmen in mehr als einem Staat tätig sind. Es wird relevant, sobald Einkünfte, Vermögen oder Geschäftsaktivitäten einen Auslandsbezug haben – etwa durch Auslandstöchter, Betriebsstätten, internationale Mitarbeiter oder Liefer- und Leistungsbeziehungen. Ziel des internationalen Steuerrechts ist es, Doppelbesteuerung zu vermeiden, gleichzeitig aber auch Steuervermeidung zu verhindern. Für Unternehmen ist es besonders wichtig, da Fehlbeurteilungen schnell zu Mehrfachbesteuerung, Nachzahlungen oder Strafen führen können.
Die Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgt in erster Linie durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Staaten. Diese Abkommen regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht. Zusätzlich wenden Staaten Methoden wie die Freistellungsmethode oder die Anrechnungsmethode an. Ohne genaue Kenntnis der einschlägigen DBA kann es dazu kommen, dass Einkünfte sowohl im In- als auch im Ausland besteuert werden, was die wirtschaftliche Belastung erheblich erhöht.
Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen über Ländergrenzen hinweg unterliegen den Verrechnungspreisregelungen. Diese verlangen, dass Preise und Entgelte so gestaltet sind, wie sie zwischen unabhängigen Dritten vereinbart würden (Fremdvergleichsgrundsatz). Fehlerhafte Verrechnungspreise können zu Gewinnkorrekturen, Doppelbesteuerung und Strafzahlungen führen. Zudem bestehen umfangreiche Dokumentationspflichten, die international zunehmend strenger kontrolliert werden.
Zu den größten Risiken zählen Doppelbesteuerung, Quellensteuern, fehlerhafte Gewinnabgrenzung, Verletzung von Melde- und Dokumentationspflichten sowie steuerliche Sanktionen. Diese Risiken lassen sich durch frühzeitige steuerliche Planung, fundierte Kenntnis der nationalen Steuergesetze und DBA sowie durch professionelle Beratung deutlich reduzieren. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Überprüfung internationaler Strukturen sind dabei unerlässlich.


