
Dienstnehmer:innen abmelden
Hier können Sie uns einfach und schnell die Daten zur Abmeldung von Dienstnehmer:innen übermitteln:
Dienstnehmer:innen sind nach Dienstende abzumelden.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist drohen empfindliche Strafen. Die Finanzpolizei verschärft hier zunehmend die Gangart. Schon geringstfügige Verspätungen – seien es auch nur ein paar Minuten nach Dienstende – können geahndet werden.
Zur korrekten und rechtzeitigen Abmeldung von bestehenden Dienstnehmer:innen benötigen wir deren Stammdaten. Sollte das Dienstende am Wochenende oder Feiertag erfolgen, benötigen wir die Daten am letzten Arbeitstag davor.
Hier können Sie uns einfach und schnell die Daten zur Abmeldung von Dienstnehmer:innen übermitteln:
Fax- & Telefon-Alternative
Alternativ kann auch eine Telefon-Abmeldung über eine Hotline der ÖGK unter der Telefonnummer 05/0766-1460 erfolgen.
Leiten Sie uns die Fax-Bestätigung weiter, damit wir die Abmeldung ordnungsgemäß fertigstellen können. Bei Telefonabmeldung geben Sie uns die Daten zur Abmeldung über AnDi bekannt.
Wir versuchen, Ihnen trotz der schärferen Gangart seitens der ÖGK bzw. der Finanzpolizei weiterhin bestmögliches Service zu bieten. Mit oben beschriebenem Organisationsablauf können mögliche Unannehmlichkeiten vermieden werden.
