Gültig ab 2024

Neue Regeln für die Altersteilzeit 

Ein kürzlich verabschiedeter Gesetzesantrag bringt ab dem 01.01.2024 einige wichtige Veränderungen für die Altersteilzeit mit sich. Diese Änderungen betreffen die Berechnung des Lohnausgleichs, des Altersteilzeitgeldes sowie die schrittweise Abschaffung der Blockaltersteilzeit.
   
Kein lohnwerter Vorteil mehr für vom Arbeitgeber getragene SV-Dienstnehmeranteile
Die Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung, die der Arbeitgeber ab dem 01.01.2024 übernimmt, gelten nicht mehr als lohnwerter Vorteil. Diese Klarstellung beseitigt eine langjährige Auslegung des BMF und hat zur Folge, dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung die Berechnungsgrundlage für Dienstnehmeranteile an der Arbeitslosenversicherung, der Kranken- und Pensionsversicherung nicht mehr erhöhen.
   
Berechnung des Unterwerts auf Basis der letzten 12 Monate
Ab dem 01.01.2024 wird der für die Berechnung des Lohnausgleichs relevante Unterwert nicht mehr aufgrund des letzten Kalendermonats vor Beginn der Altersteilzeit ermittelt. Stattdessen wird der gleiche Zeitraum wie beim Oberwert verwendet, nämlich der Durchschnitt der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der Altersteilzeit. Dadurch sollen zufallsgesteuerte Ergebnisse vermieden werden.
   
Keine Berücksichtigung freiwilliger Erhöhungen beim Altersteilzeitgeld
Ab dem 01.01.2024 haben freiwillige Gehaltserhöhungen keinen Einfluss mehr auf das Altersteilzeitgeld und müssen nicht mehr beim AMS gemeldet werden. Nur verpflichtende Gehaltserhöhungen aufgrund von Kollektivverträgen oder Mindestlohntarifen werden berücksichtigt, sofern sie die Schwelle von 20 Euro überschreiten. 
   
Arbeitszeitflexibilität während der Altersteilzeit
Ab dem 01.01.2024 gelten neue Regelungen für kontinuierliche Altersteilzeiten. Diese ermöglichen eine höhere Bandbreite bei der Arbeitszeitreduktion (20 % bis 80 %) innerhalb eines Sechs-Monats-Zeitraums, wobei Schwankungen ausgeglichen werden müssen. Dies bietet mehr Flexibilität im Vergleich zur bisherigen Regelung.
   
Schrittweise Abschaffung der Blockaltersteilzeit
Ab dem 01.01.2024 wird das Altersteilzeitgeld für Blockaltersteilzeiten schrittweise reduziert, was die Blockaltersteilzeit weniger attraktiv macht. Dies führt zu einem allmählichen Auslaufen dieser Regelung, wobei der Prozentsatz je nach Beginn der Blockaltersteilzeit festgelegt wird und sich über die Jahre verringert: 
bis 2023  50 %
2024        42,5 %
2025        35 %
2026        27,5 %
2027        20 %
2028        10 %
ab 2029   0 %
   
Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen
Ab 2024 wird das Regelpensionsalter für Frauen schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben. Die genaue Altersgrenze hängt vom Geburtsdatum ab, wobei Frauen in bestimmten Geburtsjahrgängen früher in Rente gehen können. Die Details können hier abgerufen werden. Diese Änderung hat Auswirkungen auf laufende Altersteilzeiten, für die jedoch Übergangsregelungen gelten.

Stand: 03.10.2023
Quelle: Vorlagenportal, österrreich.gv.at
Bild: Andrea Piacquadio