Neue auszuweisende Daten

Lohnkontenverordnung Update

Durch die Änderung wurde die Liste der am Lohnkonto auszuweisenden Daten erweitert. Folgende Informationen müssen nun erfasst sein. 
   
Kostenersätze für das Aufladen von Elektrofahrzeugen
Vom Arbeitgeber:innen geleistete Kostenersätze im Zusammenhang mit dem Aufladen von arbeitgeber:innen-eigenen Elektrofahrzeugen, auch wenn diese laut Sachbezugswerteverordnung in der seit 01.01.2023 geltenden Fassung einen Sachbezugswert von Null aufweisen, und zwar konkret: 
  • Kostenersätze für das Aufladen an einer öffentlichen Ladestation
  • Kostenersätze für das Aufladen samt der Lademenge in Kilowattstunden mittels einer privaten Ladeeinrichtung
  • Pauschale Kostenersätze (bis zu EUR 30,- monatlich) für das Aufladen bei einer privaten Ladeeinrichtung gem. Übergangsbestimmung für 2023 bis 2025, samt Nachweis, dass die verwendete Ladeeinrichtung nicht in der Lage ist, die Lademenge diesem Kfz zuzuordnen
  • Kostenersätze für die Anschaffung einer Ladeeinrichtung (max. abgabenfreier Betrag mit EUR 2.000,- begrenzt)
 
Kinderbetreuungszuschüsse und Zuschüsse für E-Car-Sharing 
In der Lohnkontenverordnung wurde ergänzt, dass Kinderbetreuungszuschüsse gemäß § 3 Abs. 1 Z. 13 lit. b EStG (abgabenfrei bis max. EUR 1.000,- pro Kalenderjahr) und Zuschüsse für privates E-Car-Sharing gemäß § 3 Abs. 1 Z. 16d EStG (steuerfrei ab 01.01.2023 bis max. EUR 200,- pro Kalenderjahr) am Lohnkonto aufscheinen müssen. 
  
Öffi-Ticket-Kostenübernahme 
Auch bei abgabenfreien Öffi-Tickets muss ein Nachweis über die Höhe der Kosten der übernommenen Wochen-, Monats- oder Jahreskarte am Lohnkonto vorhanden sein. Hierbei handelt es lediglich um eine rechtliche Klarstellung der laut BMF-Ansicht schon bisher bestehenden Pflicht. 
   
Lohnzettel L16 
In der vom BMF vor wenigen Wochen veröffentlichten Lohnzettelvorlage für 2023 ist die nunmehrige Änderung der Lohnkontenverordnung noch nicht eingebaut. Es ist daher zu erwarten, dass es zu einer baldigen „Neuauflage“ des L16 mit neuen Datenfeldern für die zusätzlich zu erfassenden Lohnkontodaten kommen wird. 

Erstellt: 03.04.2023
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Bild: Fauxels