Neue Regelung geplant

Versteuerung leerer Betriebsgebäude ab Mitte 2023

Im zweiten Halbjahr 2023 zeichnen sich Alternativen für Unternehmen ab, die ihre ungenutzten Geschäftsgebäude außerbetrieblich verwenden möchten.
   
Derzeitige Situation:
Wenn Unternehmen bisher Immobilien aus ihrem Betriebsvermögen entnehmen und in ihr Privatvermögen überführen möchten, sind sie in der Regel verpflichtet, diese Transaktion mit dem Teilwert, der im Wesentlichen dem Marktwert zum Zeitpunkt der Entnahme entspricht, zu bewerten. Bei Betriebsgebäuden führt dies oft zur Aufdeckung verborgener Vermögenswerte, die besteuert werden müssen. Grundstücke hingegen können zum Buchwert und somit steuerneutral entnommen werden. Um zusätzliche Steuerbelastungen zu vermeiden, lassen Unternehmen häufig leerstehende Betriebsgebäude im Betriebsvermögen, obwohl sie nicht genutzt werden. Dies führt zur sogenannten "Bodenversiegelung".
    
In Aussicht stehende Veränderungen:
Das Abgabenänderungsgesetz 2023 plant eine Neuregelung, die ab dem 1. Juli 2023 in Kraft treten soll. Diese soll ermöglichen, dass die Entnahme von Betriebsgebäuden zum Buchwert erfolgt, wodurch verborgene Vermögenswerte nicht realisiert werden und somit keine sofortige Besteuerung erfolgt. Es ist jedoch zu beachten, dass die Verabschiedung des Gesetzes noch aussteht (geplant Mitte Juli 2023).

Ihre Chancen ab Mitte 2023:
  1. Entkoppelung von Betriebsvermögen und Immobilien.
  2. Erleichterung der Unternehmensübertragung an die nächste Generation.
  3. Rechtsformanpassungen durch die Nutzung des Umgründungssteuergesetzes.

Zusätzlich eröffnet sich für Unternehmen, die eine Betriebsaufgabe in Erwägung ziehen, die Möglichkeit, das Gebäude in bestimmten Fällen nicht mit dem Buchwert, sondern mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Wenn seit der Betriebseröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang 7 Jahre vergangen sind, kann der auf das Gebäude entfallende Aufgabegewinn mit dem Hälftesteuersatz versteuert werden. Dies gilt für Entnahmen oder Betriebsaufgaben ab dem 1. Juli 2023.

Stand: 03.07.2023
Quelle: RdW/Mayr
Foto: Pexels - Eric McLean