Eine Win-Win-Option für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Jobrad-Leasing mit Gehaltsumwandlung

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern attraktive Arbeitsbedingungen bieten und gleichzeitig umweltbewusst handeln möchten, können von der Bereitstellung von Dienstfahrrädern - oder Jobrädern - profitieren. Dieser Artikel richtet sich an Arbeitgeber aller Branchen und erläutert die Möglichkeiten und Vorteile des Jobrad-Leasings mit Gehaltsumwandlung.
   
Was ist ein Jobrad?
Ein Jobrad ist ein Fahrrad, das Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen. Dabei kann es sich sowohl um ein klassisches Fahrrad als auch um ein Elektrofahrrad (E-Bike) handeln. Der Arbeitgeber kann das Fahrrad entweder kaufen oder leasen. Beim Leasing verbleibt das rechtliche Eigentum bei einer Leasinggesellschaft, während der Arbeitgeber als Leasingnehmer auftritt.
   
Gehaltsumwandlung als Finanzierungsmodell
Eine interessante Möglichkeit zur Finanzierung eines Jobrades ist die Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers in eine Leasingrate für das Fahrrad umgewandelt. Das bedeutet, dass der Mitarbeiter einen Teil seines Gehalts für die Finanzierung des Fahrrads verwendet, was steuerliche Vorteile mit sich bringen kann.
Steuerliche Vorteile und steuerliche Behandlung
Die Überlassung eines Jobrades an den Arbeitnehmer einschließlich der privaten Nutzung ist grundsätzlich abgabenfrei. Sowohl gekaufte als auch geleaste Fahrräder gelten als „arbeitgebereigene“ Jobräder. Interessant ist auch, dass der steuerliche Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Pendlerpauschale durch das Jobrad nicht beeinträchtigt wird. Kann der Arbeitnehmer das Jobrad beim Arbeitgeber kostenlos aufladen, führt dies ebenfalls nicht zu einem geldwerten Vorteil.

Zu beachten ist jedoch, dass die Gehaltsumwandlung nur dann zu einer Verminderung der lohnsteuerlichen Bemessungsgrundlage führt, wenn das Bruttogehalt vertraglich reduziert wird. Eine reine Nettoreduktion ist nicht ausreichend.
   
Förderung von Elektrofahrrädern
Unternehmen können für die Anschaffung von Elektrofahrrädern eine Förderung erhalten. Zentrale Fördervoraussetzung ist, dass die Elektrofahrräder mindestens vier Jahre im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens verbleiben. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter www.umweltfoerderung.at.
   
Praktischer Ablauf des Bikeleasings
Die Abwicklung des Bikeleasings erfolgt in mehreren Schritten:
  • Der Mitarbeiter wählt bei einem kooperierenden Händler ein Fahrrad aus.
  • Der Händler erstellt ein Angebot und der Mitarbeiter füllt ein Formular für den Leasing- oder Kaufvertrag aus.
  • Die Unterlagen werden an das Unternehmen geschickt.
  • Das Unternehmen prüft und unterschreibt die Unterlagen und sendet sie zurück.
  • Der Händler stellt eine Rechnung aus.
  • Die Leasinggesellschaft überweist den Kaufpreis an.

Stand: 26.06.2023
Quelle: Vorlagenportal 
Foto: Pexels - Cottonbro