Internationale Sozialversicherung
Für Unternehmen mit grenzüberschreitend tätigen Mitarbeiter:innen steht seit März 2025 eine neue, bundesweit einheitliche Service-Hotline der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zur Verfügung. Die zentrale Rufnummer
+43 5 0766-6100
dient als erste Ansprechstelle für Fragen zum zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Entsendungen.
Egal, ob der Unternehmenssitz in Wien, Wels oder Innsbruck liegt – die Hotline gilt österreichweit, unabhängig vom Standort des Unternehmens oder der Wohnadresse der betroffenen Personen. Frühere regionale Servicenummern wurden durch eine automatische Weiterleitung ersetzt, sodass keine Anfrage ins Leere läuft.
Die neue zentrale Anlaufstelle erleichtert den Zugang zu qualifizierter Auskunft und sorgt für mehr Klarheit bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung internationaler Personaleinsätze. Unternehmen profitieren von vereinfachten Kommunikationswegen und konsistenter Beratung – ein wesentlicher Beitrag zur Rechtssicherheit im internationalen HR-Management.
Stand: 06.05.2025
Quelle: Vorlagenportal
Foto: Olly