Nun rasch einreichen.

Energiekostenzuschuss 2

Update 14.11.2023

Die Entwurfsfassung der Förderungsrichtlinie für den EKZ II ist nun verfügbar und kann zusammen mit den häufig gestellten Fragen auf der Website der Austria Wirtschaftsservice (aws) eingesehen werden. Beachten Sie jedoch, dass die Genehmigung durch die Europ. Kommission noch aussteht.

Die Zeiträume für die Einreichung von Anträgen werden nun von der aws festgelegt und ausgeschickt. Da das EKZ II nach dem "First come, first served"-Prinzip arbeitet, empfehlen wir eine zügige Vorbereitung. Falls Sie bereits Informationen über Ihr Antragsfenster erhalten haben, teilen Sie uns diese bitte mit. Die Antragsfrist erstreckt sich über etwa 3 Wochen und endet spätestens am 07. Dezember 2023.

Für die Bestätigung durch einen Steuerberater sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Das Abrechnungsformular aus dem aws Fördermanager (noch nicht unterschrieben).
  2. Die Berechnungshilfe, die zur Unterstützung bei der Berechnung der tatsächlichen Förderhöhe dient und in den aws Fördermanager importiert werden muss. Diese Vorlage ist bereits für die Basisstufe verfügbar, für die weiteren Stufen wird sie ab dem 13. November 2023 bereitgestellt.
  3. Unterlagen, die die Daten für 2022 und 2023 gemäß der Berechnungshilfe nachvollziehbar machen, wie beispielsweise Stromrechnungen mit Arbeitspreisen und Verbrauchsmengen. Beachten Sie, dass Stichprobenkontrollen möglich sind.
  4. Aufgeschlüsselte Saldenlisten für die Jahre 2021, 2022 und 2023.
  5. Kontoblätter für die Jahre 2022 bis 2023 aller Energiekonten.
  6. Falls ein Betriebsverlust oder eine Absenkung des EBITDA vorliegt, übermitteln Sie bitte die Berechnung und die relevanten Unterlagen.
  7. Wenn Sie die Stufen 3 oder 4 beantragen, müssen Sie auch die Energieintensität anhand entsprechender Berechnungen und Unterlagen nachweisen.


Die vorläufigen Richtlinien umfassen darüber hinaus folgende Details:

  • Gewinnausschüttungen: Ausschüttungen bis zur Veröffentlichung der Richtlinie im Jahr 2023 sind für den EKZ II unschädlich. Ausschüttungen, die innerhalb von sieben Monaten nach der Veröffentlichung erfolgen, sind verboten, es sei denn, es handelt sich um Ausschüttungen an verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns bzw. um rechtlich verpflichtende Ausschüttungen.
  • Boni: Förderberechtigte Unternehmen müssen sich verpflichten, ab der Veröffentlichung der Richtlinie keine Bonuszahlungen an Vorstands- oder Geschäftsführungsmitglieder zu leisten, die 50 % oder mehr ihrer Bonuszahlung für das Geschäftsjahr 2021 ausmachen. Bereits ausgezahlte oder gewährte Boni sind hiervon nicht betroffen. Vereinbarungen, die vor der Veröffentlichung getroffen wurden, sollten in der Regel unberührt bleiben.
  • Betriebsverlust/EBITDA-Absenkung: Die Stufen 2 bis 5 bedingen, entweder Betriebsverlust oder eine Absenkung des EBITDA zu erfüllen. In der Basisstufe ist es nur für Zuschüsse über EUR 250.000,- geltend. Die Richtlinie definiert eine EBITDA-Absenkung als eine Verringerung des EBITDA der Förderungsperiode um mindestens 40 % im Vergleich zur gleichen Periode im Jahr 2021.


Update 06.11.2023:

Haben Sie bereits Ihre Voranmeldung durchgeführt? Die Möglichkeit zur Einreichung der Anträge ist für den 9. November 2023 angekündigt. Obwohl noch einige Details offen sind, da die Genehmigung durch die Europäische Kommission noch aussteht, empfehlen wir, sich bereits jetzt auf die Antragstellung vorzubereiten, da beim EKZ II das "First come first serve" Prinzip gilt. Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht über die Unterlagen, die Sie bereithalten können.

Rechnungen der Energiemehrkosten 
Um die tatsächlichen Mehrkosten zu ermitteln, vergleichen Sie beispielsweise den Arbeitspreis pro kWh (netto) für 2023 mit dem von 2021, insbesondere für Strom. Verwenden Sie dazu die vorhandenen Abrechnungen und tragen Sie alle verfügbaren Rechnungen für die Förder- und Vergleichszeiträume (2023 und 2021) zusammen.

Verbrauchsmengen 
Sammeln Sie die relevanten Verbrauchsmengen für die Zeiträume 2021 und 2023, die zur Berechnung notwendig sind. Wenn Sie bereits am EKZ I oder EKZ I Qu4 teilgenommen haben, sollten Sie bereits über diese Daten verfügen.

Förderhöhe 
Wie beim EKZ I sollten Vorlagen von der aws bereitgestellt werden. Diese Vorlagen sollten die Mengen- und Kostendaten aufnehmen können und automatisch die Berechnungen durchführen.

aws Fördermanager
Falls Sie noch keinen Zugang zum aws Fördermanager haben, sollten Sie diesen jetzt einrichten. Die allgemeinen Unternehmensdaten können voraussichtlich übernommen werden. Es könnte notwendig sein, die aktuelle Mitarbeiterzahl (getrennt nach Geschlechtern) einzutragen, also bereiten Sie diese Information vor.

Förderobergrenze
Falls Ihr Unternehmen Teil eines Konzerns ist, stimmen Sie sich bitte mit den verbundenen Unternehmen bezüglich der maximalen Fördergrenzen für EKZ I, EKZ I Q4 und EKZ II ab. Im Fördermanager sollte es ein Feld geben, um die gewünschte Förderhöhe in solchen Fällen anzugeben. Verbundene Unternehmen des Förderwerbers sollten in den allgemeinen Angaben erfasst werden.

Noch nicht festgelegte Fördervoraussetzungen
Einige Details der Fördervoraussetzungen, wie beispielsweise die Erhöhung der Preise (z.B. Arbeitspreis pro kWh exkl. Steuern) um den Faktor 1,5 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Stufe 2-5) oder die Kriterien der Energieintensität (Stufe 3/4), sind noch nicht abschließend festgelegt. Es ist daher wichtig, auf die Veröffentlichung der Förderungsrichtlinie zu warten, um definitive Aussagen zu den Voraussetzungen zu erhalten. Beachten Sie auch die Verpflichtungen zu Energiesparmaßnahmen, das Verbot von Gewinnausschüttungen und Beschränkungen von Bonuszahlungen sowie die Beschäftigungsgarantie bei Zuschüssen von mehr als EUR 2 Mio. (einschließlich EKZ I und EKZ I Qu4). 

Bitte bleiben Sie auf dem Laufenden, da es möglicherweise noch Aktualisierungen und Änderungen geben kann. Weitere Informationen zur Voranmeldung und Antragsphase finden Sie auf der aws-Website.
   

Energiekostenüberbrückungsgarantien für KMUs

In den letzten Tagen wurde eine Initiative zur Unterstützung von KMUs gestartet, die sich mit der Überbrückung von Energiekosten befasst. Der Antrag für diese Maßnahme muss bis zum 15. November 2023 gestellt werden. Hier sind die Kernpunkte:

Fördergegenstand: Diese Förderung betrifft die Fremdfinanzierung von Energiekosten, darunter fallen Strom, Erdgas, Treibstoff, Wärme, Kälte, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel. Diese Kosten müssen im Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem 30. Juni 2024 angefallen und bezahlt worden sein.

Die aws-Garantie: Die Austria Wirtschaftsservice (aws) garantiert 90 % des Kreditbetrages mit einem maximalen aws-Verpflichtungsbetrag von EUR 2 Mio.

Antragsfrist: Der Antrag für diese Unterstützung muss bis spätestens 15. November 2023 eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit EKZ II: Beachten Sie, dass diese Garantie auch in Kombination mit dem Energiekostenzuschuss II (EKZ II) genutzt werden kann.

  

Bisherige Informationen:


Die Fortsetzung des Energiekostenzuschusses 2 (kurz EKZ 2) für das Jahr 2023 wurde kurzfristig zur Voranmeldung freigeschaltet. Dies eröffnet Unternehmen eine begrenzte Zeitspanne zum Agieren, um von dieser Unterstützung zu profitieren.
  

Wer sollte sich anmelden?

Unternehmen, die im Jahr 2023 mit erhöhten Energiekosten konfrontiert sind oder bereits den EKZ I beantragt haben, sollten sich jetzt mit der Voranmeldung beschäftigen.
  

Wie ist der Zeitrahmen?

Die Voranmeldephase hat bereits begonnen und läuft bis zum 02.11.0023. Die eigentliche Antragsstellung beginnt am 09.11.2023, wobei die Zeitfenster für die Antragsstellung individuell durch das aws vergeben werden.
  

Wie funktioniert die Anmeldung?

Die Abwicklung erfolgt über den [aws Fördermanager](https://foerdermanager.aws.at). Für die Voranmeldung benötigen Sie folgende Informationen:
  1. Unternehmensdaten (Firmenwortlaut, Rechtsform, KUR, ev. FB-Nr. oder ZVR-Zahl)
  2. Kontaktdaten der bevollmächtigten Person(en)
  3. Kontakt-E-Mail-Adresse für den Antragsprozess

Nach erfolgter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail sowie Informationen über den Zeitraum, in dem Sie Ihren Antrag stellen können. Bitte leiten Sie dies an Ihren Ansprechpartner bei uns weiter. 
  

Was wird wie gefördert?

> Es sind zwei Perioden definiert: 
  • Förderungsperiode 1: 01.01. bis 30.06.2023
  • Förderungsperiode 2: 01.07. bis 31.12.2023
> Energiemehrkosten für Strom, Wärme-Kälte-Kosten, Treibstoffe, Erdgas, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel von 2023 werden gefördert.
> Die Energieintensität könnte ggf. in Stufe 1 und 2 als Voraussetzung entfallen. Das heißt, dass ev. auch Unternehmen antragsberechtigt sein könnten, die es beim EKZ I nicht waren.
> Die zeitliche Reihenfolge beim Antragszeitraum sowie beim Ausschöpfen des Förderbudgets kann für die Förderung wichtig sein.
> Eine Beschäftigungsgarantie sowie das Verbot von Ausschüttungen werden lt. aktueller Aussagen beim EKZ II in die Richtlinien eingearbeitet; die endgültige Ausgestaltung ist allerdings noch offen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die bisherigen Informationen vorbehaltlich Genehmigung und finaler Einigung mit der Europäischen Kommission gelten, und es daher noch zu Änderungen kommen kann. Wir halten Sie über mögliche Aktualisierungen und Änderungen auf dem Laufenden.

Weitere Informationen zur Voranmelde- und Antragsphase finden Sie auf der Website des aws.

Update: 14.11.2023/06.11.2023
Quelle: aws
Foto: Pok Rie