Detaillierte Vereinbarung ausschlaggebend

Kürzung des All-in-Gehalts bei Wechsel von Vollzeit in Elternteilzeit 

Wenn Vollzeitbeschäftigte mit All-in-Gehalt in Elternteilzeit gehen, muss das Teilzeitgehalt korrekt ermittelt werden. Der OGH hat dazu kürzlich in einem Urteil folgende Aussagen getroffen:
  1. Wenn der auf Mehr- und Überstunden entfallende Teil des All-in-Gehalts betraglich zuordenbar ist (weil die inkludierte Mehr- und Überstunden-Anzahl vereinbart wurde), ruht beim Wechsel in eine Elternteilzeit der darauf entfallende Gehaltsteil. Er darf also vor der Umrechnung herausgerechnet werden. Ein allfälliger Widerrufsvorbehalt spielt dabei keine Rolle.
  2. Ist aus der All-in-Vereinbarung nicht erkennbar, welcher betragliche Wert auf Mehr- und Überstunden entfällt, muss das TZ-Gehalt ausgehend vom Gesamtentgelt berechnet werden.
    
Beachte: Der Umstand, dass in einer All-in-Gehaltsvereinbarung vorschriftsgemäß das Grundgehalt betragsmäßig angeführt ist, bedeutet nicht automatisch, dass das TZ-Gehalt für eine Elternteilzeit immer ausgehend von diesem Grundgehalt errechnen werden darf. Zu bedenken ist nämlich, dass in der Überzahlung neben Mehr- und Überstunden ggf. noch andere Entgeltteile (zB Nachtzuschläge, tätigkeitsbezogene Zulagen oä) stecken könnten. Nur wenn der Wert der Mehr- und Überstunden betraglich klar zuordenbar ist, darf dieser ausgeklammert werden.  
   
Beispiel 1 
Vollzeitkraft, All-in-Gehalt EUR 4.000,00, Grundgehalt laut All-in-Vereinbarung EUR 3.160,00; KV-Normalarbeitszeit 38,5 Stunden/Woche. 
Lt. Vereinbarung sind 6,5 Mehrstunden (gem. KV ohne Zuschlag) und 13,5 Überstunden mit 50 % Zuschlag im monatlichen Gesamtgehalt inkludiert.  
Überstundenteiler laut KV 1/158, Mehrstundenteiler laut KV 166,705. 
Wie hoch ist das Teilzeitgehalt für eine Elternteilzeit von 25 Stunden wöchentlich? 
Lösung:
Im All-in enthaltene Entlohnung für 
o Überstunden: 3.160,00 / 158 * 13,5 = 270,00 + 50 % Zuschlag = 405,00
o Mehrstunden: 3.160,00 / 166,705 * 6,5 = 123,21
Gehalt ohne Überstunden und Mehrstunden: 4.000,00 – 405,00 – 123,21 = 3.471,79 Umrechnung auf Teilzeitgehalt: 3.471,79 / 38,5 * 25 = 2.254,41 
   
Beispiel 2 
Daten wie im Beispiel 1, allerdings ohne Vereinbarung über die Anzahl der im Gesamtgehalt enthaltenen Mehr- und Überstunden. 
Wie hoch ist das Teilzeitgehalt für eine Elternteilzeit von 25 Stunden wöchentlich? 
Lösung:
Mangels Bestimmbarkeit der Höhe der enthaltenen Mehr- und Überstundenentlohnung wird das Teilzeitgehalt vom Gesamtgehalt errechnet: 
Umrechnung auf Teilzeitgehalt: 4.000,00 / 38,5 * 25 = 2.597,40 


Erstellt: 01.12.2022
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: This is Engineering