Wenn Vollzeitbeschäftigte mit All-in-Gehalt in Elternteilzeit gehen, muss das Teilzeitgehalt korrekt ermittelt werden. Der OGH hat dazu kürzlich in einem Urteil folgende Aussagen getroffen:
- Wenn der auf Mehr- und Überstunden entfallende Teil des All-in-Gehalts betraglich zuordenbar ist (weil die inkludierte Mehr- und Überstunden-Anzahl vereinbart wurde), ruht beim Wechsel in eine Elternteilzeit der darauf entfallende Gehaltsteil. Er darf also vor der Umrechnung herausgerechnet werden. Ein allfälliger Widerrufsvorbehalt spielt dabei keine Rolle.
- Ist aus der All-in-Vereinbarung nicht erkennbar, welcher betragliche Wert auf Mehr- und Überstunden entfällt, muss das TZ-Gehalt ausgehend vom Gesamtentgelt berechnet werden.
Beachte: Der Umstand, dass in einer All-in-Gehaltsvereinbarung vorschriftsgemäß das Grundgehalt betragsmäßig angeführt ist, bedeutet nicht automatisch, dass das TZ-Gehalt für eine Elternteilzeit immer ausgehend von diesem Grundgehalt errechnen werden darf. Zu bedenken ist nämlich, dass in der Überzahlung neben Mehr- und Überstunden ggf. noch andere Entgeltteile (zB Nachtzuschläge, tätigkeitsbezogene Zulagen oä) stecken könnten. Nur wenn der Wert der Mehr- und Überstunden betraglich klar zuordenbar ist, darf dieser ausgeklammert werden.
Beispiel 1
Vollzeitkraft, All-in-Gehalt EUR 4.000,00, Grundgehalt laut All-in-Vereinbarung EUR 3.160,00; KV-Normalarbeitszeit 38,5 Stunden/Woche.
Lt. Vereinbarung sind 6,5 Mehrstunden (gem. KV ohne Zuschlag) und 13,5 Überstunden mit 50 % Zuschlag im monatlichen Gesamtgehalt inkludiert.
Überstundenteiler laut KV 1/158, Mehrstundenteiler laut KV 166,705.
Wie hoch ist das Teilzeitgehalt für eine Elternteilzeit von 25 Stunden wöchentlich?
Lösung:
Im All-in enthaltene Entlohnung für
o Überstunden: 3.160,00 / 158 * 13,5 = 270,00 + 50 % Zuschlag = 405,00
o Mehrstunden: 3.160,00 / 166,705 * 6,5 = 123,21
Gehalt ohne Überstunden und Mehrstunden: 4.000,00 – 405,00 – 123,21 = 3.471,79 Umrechnung auf Teilzeitgehalt: 3.471,79 / 38,5 * 25 = 2.254,41
Beispiel 2
Daten wie im Beispiel 1, allerdings ohne Vereinbarung über die Anzahl der im Gesamtgehalt enthaltenen Mehr- und Überstunden.
Wie hoch ist das Teilzeitgehalt für eine Elternteilzeit von 25 Stunden wöchentlich?
Lösung:
Mangels Bestimmbarkeit der Höhe der enthaltenen Mehr- und Überstundenentlohnung wird das Teilzeitgehalt vom Gesamtgehalt errechnet:
Umrechnung auf Teilzeitgehalt: 4.000,00 / 38,5 * 25 = 2.597,40
Erstellt: 01.12.2022
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: This is Engineering