Aktion scharf der Behörden

Kontrollen bei Arbeitslosen mit geringfügiger Beschäftigung

Lt. BMAW wird das AMS und die Behörden gegen geringfügige Beschäftigung von arbeitslos gemeldeten Personen schärfer vorgehen, um reguläre Arbeitsverhältnisse zu fördern. Einerseits sind Arbeitslose angehalten, sich um eine vollversicherte Beschäftigung im selben Betrieb zu bemühen; sonst wird eine schnellere Sperre des Arbeitslosengelds möglich. Andererseits werden Betriebe, die einen auffällig hohen Anteil an geringfügig Beschäftigten haben, in Zukunft strenger kontrolliert - besonders jene, die zeitgleich offene Stellen aufweisen. Die unzulässige Praxis, Mitarbeiter offiziell geringfügig anzumelden, aber in höherem Ausmaß schwarz zu beschäftigen, wird dabei ebenfalls ins Visier genommen. 

Stand: 03.07.2023
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
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