Das Beantragen ist nunmehr möglich

Antrag zur Energiekostenpauschale

Die Energiekostenpauschale ist für Unternehmen mit einem Umsatz von EUR 10.000 bis 400.000 im Jahr 2022 verfügbar. Es ist wichtig anzumerken, dass in diesem Zeitraum nicht gleichzeitig der Energiekostenzuschuss (EKZ) und die Energiekostenpauschale beantragt werden können.

Die Höhe der Förderung kann zwischen EUR 110 und 2.475 variieren und wird automatisch auf Basis von Berechnungsschlüsseln unter Berücksichtigung von Umsatzhöhe und Branchenzugehörigkeit ermittelt. Es ist kein Nachweis der Energieintensität erforderlich, die Selbsterklärung im Antragsformular genügt ohne weitere Belege.
  

Wer ist berechtigt? 

Die Berechtigung zur Einreichung eines Antrags können Unternehmen mittels Selbst-Check auf der Website ermitteln. Von dieser Förderung ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen in den Bereichen Energie, Realitätenwesen, Finanz- und Versicherungswesen sowie Landwirtschaft. Auch freie Berufe, politische Parteien und deren Unternehmen genauso wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbRs) sind nicht berechtigt. 
   

Förderzeitraum

Der förderfähige Zeitraum erstreckt sich von 01. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022. Die Zeiträume für ein ggf. beantragtes EKZ dürfen sich nicht überschneiden.Als Förderwerber:in haben Sie die Möglichkeit, zwischen drei Förderperioden zu wählen:
  1. 01. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022
  2. 01. Februar 2022 bis 30. September 2022
  3. 01. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022
   

Antragsverfahren

Die Anträge können im Unternehmensserviceportal USP von 08. August bis 30. November 2023 gestellt werden. Hierfür ist ein Zugang zum USP sowie eine digitale Signatur (Handy-Signatur/ID Austria) und der Branchencode nach ÖNACE erforderlich. Die Abwicklung erfolgt über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG.

Der Antrag kann ausschließlich selbst gestellt werden, die Beantragung durch Steuerberater ist nicht möglich. Es können keine Mehrfachanträge, nachträgliche Korrekturen oder Änderungen eines bereits abgesendeten Antrags vorgenommen werden.

Nach Einreichung werden die Daten überprüft und die Auszahlung erfolgt auf das angegebene Konto. Der Antragsteller erhält das Prüfungsergebnis per E-Mail.
   

Prüfung

Darauf folgend werden einige der Begünstigten zufällig ausgewählt und einer detaillierten Prüfung unterzogen. Bei unberechtigtem Bezug ist die Förderungssumme inklusive Zinsen zurückzuzahlen.

Stand: 10.08.2023
Bild: Pexels - Lukas