Betriebsprüfung & Rechtsdurchsetzung

Unsere Beratung gibt Ihnen Klarheit für die betrieblichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Dennoch gibt es regelmäßig Fälle und Abläufe, bei denen Sie spezifische Unterstützung benötigen, um Ihr Recht wahren und durchsetzen zu können.

Betriebsprüfung & Rechtsdurchsetzung

Betriebsprüfung

Ein Termin, für den kein Unternehmer Sympathie aufbringt: die Betriebsprüfung – eigentlich “Außenprüfung”. Der Staat nutzt sie zum Zwecke der konkreten Fehlersuche sowie der allgemeinen Steuermoral.

Mit Durchführung ordnungsgemäßer Buchführung, korrekten Abschlüssen und Erklärungen und Termintreue sind Sie dafür gut vorbereitet. Da jedoch in fast jedem Fall konkrete Fragen und Problemstellungen auftauchen, nutzt die steuerliche Expertise dem erfolgreichen Ablauf:

Wir vertreten Sie bei Ihrer Betriebsprüfung.

Unser Vertretungsrecht gilt auch für Abgabeverfahren und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, in Beihilfeangelegenheiten vor den Finanzbehörden, dem Amt für Betrugsbekämpfung, den übrigen Gebietskörperschaften und den Verwaltungsgerichten sowie bei allen Amtshandlungen, die von Organen des Amtes für Betrugsbekämpfung im Rahmen der ihnen übertragenen finanzpolizeilichen Aufgaben und Befugnisse gesetzt werden.

Sprich: gegenüber der Finanzpolizei, in Verwaltungsstrafverfahren, in Sozialversicherungsangelegenheiten vor dem VwGH, gegenüber Firmenbuchgerichten, gegenüber gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie in Angelegenheiten der Kammerumlage gegenüber den gesetzlichen Interessensvertretungen.

Finanzstrafrecht

Finanzstrafverfahren haben in den vergangenen Jahren vehement zugenommen. Die Finanzverwaltung wendet zunehmend strengere Maßstäbe bei der Beurteilung von finanzstrafrechtlichen Sachverhalten an. Die Tatbestände werden umfassender und unübersichtlicher, finanzstrafrechtliche Risiken wachsen rapide.

Unser Team hat langjährige Erfahrungen mit der Finanzverwaltung. Wir haben die Interessen unserer Kunden erfolgreich bei vielen finanzstrafrechtlich relevanten Tatbeständen, sei es im Rahmen einer Selbstanzeige, Betriebsprüfung oder Verteidigung in Finanzstrafverfahren vertreten.

Unsere Spezialgebiete in diesem Bereich sind:

  • Verteidigung in verwaltungsrechtlichen Finanzstrafverfahren
  • Vertretung bei finanzstrafrechtlichen Prüfungen
  • Akteneinsicht und Verfassung von Schriftsätzen
  • Vertretung bei Selbstanzeigen (Beratung und Einbringung)
  • Vertretung bei Zwangsmaßnahmen (Hausdurchsuchungen, Sicherstellung, Kontoöffnungen)
  • finanzstrafrechtliche Tax Legal Opinion
  • Analyse und Beratung bei finanzstrafrechtlichen Risiken

Eine Prüfung ist angekündigt oder ein Bescheid nicht nachvollziehbar?

Wir bereiten Sie strukturiert vor und vertreten Ihre Interessen mit Klarheit und Durchsetzungsvermögen.

This field is for validation purposes and should be left unchanged.

  1. Der Mensch im Mittelpunkt

    Speziell auf das gegenseitige Vertrauen legen wir unseren Fokus. „Der Mensch im Mittelpunkt“ heißt für uns, dass die verantwortlichen Wirtschafts­prüfer:innen unkompliziert mit Ihnen zusammenarbeiten, dass Sie Ihre Prüfungs­partner:innen und Prüfungs­leiter:innen einfach und schnell erreichen.Neben unternehmensrechtlichen Abschlussprüfungen (Einzel- und Konzern­abschlüsse) bieten wir auch Vereins­prüfungen und Stiftungs­prüfungen, auf der Grundlage nationaler und inter­nationaler Vorschriften und berufs­rechtlicher Vorgaben.

  1. Qualitätsprüfungen

    Hohe Standards und Qualität haben für uns oberste Priorität. Dies wird nicht nur in den alltäglichen Prüfprozessen gezeigt, sondern auch durch regelmäßige Qualitätsprüfungen bestätigt.

  2. Finanzstrafverfahren

    Die Anzahl an Finanzstrafverfahren ist in den vergangenen Jahren vehement gestiegen.
    Die Finanzverwaltung wendet zunehmend strengere Maßstäbe bei der Beurteilung von finanzstrafrechtlichen Sachverhalten an. Die Tatbestände werden umfassender und unübersichtlicher, finanzstrafrechtliche Risiken wachsen rapide.

IHRE FRAGEN

Sie haben Fragen zu Prüfungen und Verfahren?

Ihre individuelle Situation und Fragestellung besprechen wir konkret und persönlich. Einige Fragen haben wir hier schon dargestellt.

Ja. Wir unterstützen Sie bei Einsprüchen, Beschwerden, Vorlageanträgen und Verfahrensrecht.

Wenn der Verdacht besteht, dass Abgaben vorsätzlich verkürzt wurden. Wir beraten diskret und strukturiert.

Eine vollständige und rechtzeitige Offenlegung inkl. Nachzahlung. Wir prüfen Fristen, Form und Wirkung.

Ja. Wir begleiten Sie finanzstrafrechtlich und koordinieren das gesamte Verfahren.