Die Teuerung weiter abfedern

SV-Entlastungen für Selbständige

Der Gesetzgeber habt Entlastungen für Selbständige und Land- und Forstwirte gestaltet, um die aktuellen Härten der Rahmenbedingungen abzufedern. 
   
Gutschrift zu Krankenversicherungsbeiträgen
Ein Teil der ökosozialen Steuerreform besteht in der Entlastung für selbständige Erwerbstätige mit niedrigen bzw. mittleren Einkommen, die in Form von Gutschriften zu den Krankenversicherungsbeiträgen erfolgt. 
   
Wer
Der Anspruch besteht für Selbständige wie Gewerbetreibende, SVS-versicherte Gesellschafter-Geschäftsführer, neue Selbständige und Freiberufler, die per 31. Mai 2022 nach dem GSVG sowie für Land- und Forstwirte, die per 15. Januar nach dem BSVG pflichtversichert sind, mit einer Höchstbeitragsgrundlage von max. EUR 2.900,-.
   
Wie viel 
Die Höhe des Anspruches wird von der Höhe der SV-Bemessungsgrundlage definiert. Sie ist gestaffelt und beträgt zwischen EUR 60,- und EUR 315,-. Bis zu EUR 1.800,- monatliche Beitragsgrundlage steigt sie auf EUR 351,-. Bei einer höheren Beitragsgrundlage sinkt sie wiederum ab, ab EUR 2.900,- beträgt die Gutschrift EUR 0,-. Als Basis wird die am 01. Juni 2022 letzte endgültig festgestellte Beitragsgrundlage herangezogen. Sollte keine vorliegen, wird die vorläufige genutzt. 
   
Wann
Die Gutschrift für GSVG-Versicherte erfolgt mit der Vorschreibung für das 3. Quartal, die für BSVG-Versicherte mit der Beitragsvorschreibung für das 2. Quartal 2022. 
   
SV-Bonus 
Zusätzlich wurde ein einmaliger Sozialversicherungsbonus für Selbständige sowie Land- und Forstwirte im Juli beschlossen. Hier ist der Stichtag der 31. August 2022, die Gutschrift wird mit der Vorschreibung für das 4. (Selbständige) bzw. das 3. (Land- und Forstwirte) Quartal 2022 erfolgen. Die Staffelung wird ebenfalls  lt. Beitragsgrundlage mit einer Obergrenze von EUR 2.900,- vorgenommen, die Höhe beträgt zwischen EUR 160,- und EUR 500,-. Bei unter EUR 24.500,- Jahreseinkommen ist der außerordentliche Bonus einkommensteuerbefreit. 
   
Gewinnerwartung gesunken 
Wenn absehbar ist, dass der Gewinn durch die Teuerung sinken wird, kann ein Antrag auf Herabsetzen der Beitragsvorschreibungen gestellt werden. Bis Ende September ist auch das Beantragen einer Herabsetzung von Vorauszahlungen für die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer möglich. 



Stand: 10.08.2022
Quellen: SVS, WKO