Im Steuertarif und bei Dienstreisen

Steuerliche Verbesserungen für 2025

Am 18. September 2024 hat der Nationalrat das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 verabschiedet, das die finale Phase der Inflationskompensation ("Abschaffung der kalten Progression") für spezielle steuerliche Begünstigungen einleitet. Obwohl das Gesetzgebungsverfahren noch aussteht, wird dessen Abschluss als reine Formalität betrachtet. Ab dem 1. Januar 2025 treten folgende steuerliche Verbesserungen in Kraft:
   
Anpassungen der Einkommensstufen im Steuertarif
Die Einkommensgrenzen im Steuertarif werden, abgesehen von der obersten Stufe, stärker angehoben als ursprünglich vorgesehen (um 3,83 % statt 3,33 %). Diese Erhöhung macht die Inflationsanpassungsverordnung 2025, die am 30. August 2024 veröffentlicht wurde, bereits wieder veraltet. Für 2025 resultieren dadurch die angepassten Steuertarifstufen:

Einkommensteile (jährlich) - Steuersatz
bis € 13.308,00,00 - 0 %
zwischen € 13.308,00 und € 21.617,00 - 20 %
zwischen € 21.617,00 und € 35.836,00 - 30 %
zwischen € 35.836,00 und € 69.166,00 - 40 %
zwischen € 69.166,00 und € 103.072,00 - 48 %
zwischen € 103.072,00 und € 1 Mio. - 50 %
über € 1 Mio. - 55 %

Da der Einkommensteuertarif auch den Lohnsteuertarif bestimmt, führt dies erneut zu einer Aufwertung der Lohnstufen in der Lohnsteuertabelle, wie es in den letzten Jahren der Fall war.
   
Erhöhungen bei verschiedenen Absetzbeträgen und Freigrenzen
Der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag, der Verkehrsabsetzbetrag, der Pensionistenabsetzbetrag sowie die Freigrenze für Sonderzahlungen werden gemäß der vollen Inflationsrate angepasst.
   
Steuerliche Anpassungen im Bereich der Reisekosten
Im Rahmen von Dienstreisen sind ebenfalls Anpassungen vorgesehen:
- Der steuerfreie Tagesgeldsatz für Inlandsreisen wird von € 26,40 auf € 30,00 erhöht.
- Das pauschale, steuerfreie Nächtigungsgeld steigt von € 15,00 auf € 17,00.
- Das Kilometergeld für die Nutzung von PKWs, Motorrädern und Fahrrädern wird auf € 0,50 pro Kilometer angehoben, und das Mitfahrerkilometergeld steigt auf € 0,15.
   
Änderungen bei kleinen Dienstwohnungen nahe dem Arbeitsplatz
Durch eine bevorstehende Änderung in der Sachbezugswerteverordnung wird ab dem 1. Januar 2025 der Grenzwert für die Sachbezugsfreiheit kleiner Dienstwohnungen (in Arbeitsplatznähe und ohne Hauptwohnsitz) von 30 m² auf 35 m² angehoben. Bei von mehreren Mitarbeitern gemeinsam genutzten Dienstwohnungen wird der Anteil der Gemeinschaftsräume zukünftig nicht mehr jedem einzelnen Mitarbeiter voll, sondern anteilig angerechnet.

Quelle: Vorlagenportal
Foto: Pixabay