Noch im Januar beantragbar

Saisonstarthilfe

Vom AMS wurden nun weitere Informationen sowie die Antragsfrist für die Saisonstarthilfe bekanntgegeben. Offen ist zwar weiterhin noch die Zustimmung der EU-Kommission, Fördermitteilungen sowie die Auszahlung werden daher erst nach dieser Zustimmung erfolgen. Dennoch können Anträge bereits gestellt werden.

Als Saisonbetrieb und damit förderberechtigt gilt ein Betrieb, der in Summe mehr als drei Monate im Jahr geschlossen ist oder dessen Beschäftigtenstand durch mindestens drei Monate hindurch um ein Drittel höher bzw. niedriger als im Jahresschnitt ist und der über eine der angegebenen ÖNACE 2008 Klassifikationen verfügt. 

Die Förderung beträgt 65 % der Bemessungsgrundlage (lfd. monatliches Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, Mehrarbeits- und Überstundenentgelt, Aufwandsersätze und erfolgsabhängige Entgeltbestandteile) plus 50 % für Lohnnebenkosten. Sie wird vom Start des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der ersten vollständigen Entgeltperiode/Kalendermonat gewährt, außer das Arbeitsverhältnis endet unerwartet früher.

Die Antragsstellung erfolgt über das eAMS-Konto. Folgendes ist dabei zu beachten:
  • Prüfung vor der Antragstellung, ob eine Förderbarkeit laut ÖNACE Klassifikation gegeben ist
  • Eine Angabe der Personalschwankung ist nicht erforderlich. Die Prüfung führt das AMS mit den Daten des Dachverbandes der SV automatisch durch, Referenzjahr hierfür ist 2019.
  • Für die Glaubhaftmachung der Betriebsschließung sind bei der Antragstellung unbedingt Angaben zu den betrieblichen Schließzeiten 2018 und 2019 als Referenzjahre zu machen und ggf. eine Ruhendmeldung beizulegen.
  • Die Hilfe kann nur für Arbeitnehmer/innen, die vom 03. November 2021 bis zum 17. Dezember 2021 bei einem Saisonbetrieb ein voll versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (über der Geringfügigkeitsgrenze) aufgenommen haben.
  • Ein Wohnsitz in Österreich muss nicht mehr nachgewiesen, allerdings muss ein Nachweis der Nationalität mit Personalausweis, Reisepass oder Staatsbürgerschaft im eAMS Konto hochgeladen werden.

Die Beantragung kann ab sofort über Ihr eAMS Konto erfolgen.
Achtung: Die Antragsfrist endet bereits am 31. Januar 2022.


Stand 11.01.2021
Quelle: AMS