Registrierkasse - wichtige Informationen zum Jahreswechsel

Registrierkasse - wichtige Informationen zum Jahreswechsel

Mit Ablauf jedes Kalenderjahres ist der Monatsbeleg, der den Zählerstand zum Jahresende enthält (Jahresbeleg) auszudrucken und für mindestens 7 Jahre aufzubewahren. Dabei handelt es sich immer um den Monatsbeleg Dezember, unabhängig von Ihrem Wirtschaftsjahr. 

Der Jahresbeleg ist nicht zwingend am 31. Dezember zu erzeugen. Er kann auch früher, zum Beispiel mit dem letzten Tag der Geschäftstätigkeit vor Jahreswechsel erstellt werden, muss aber jedenfalls vor Beginn der Geschäftstätigkeit im neuen Jahr erzeugt werden.

Zusätzlich hat eine Überprüfung des Beleges, bis spätestens 15.02.2022, zu erfolgen. Der Jahresbeleg ist, wie auch seinerzeit der Startbeleg, mit der App „BMF Belegcheck“ zu prüfen. Die Prüfung kann mittels des eigenen Smartphones durchgeführt werden. Gerne führen auch wir die Überprüfung des Jahresbeleges durch. 

Außerdem möchten wir Sie an die quartalsweise Sicherung des Datenerfassungsprotokolls (DEP) erinnern. Dieses ist zumindest vierteljährlich auf einem elektronischen externen Medium (z.B.: USB-Stick, externe Festplatte, gesicherter Server, etc.) unveränderbar zu sichern. Auch diese Sicherung muss für mindestens 7 Jahre aufbewahrt werden.

Für die User unserer eigenen Registrierkasse „Q-Bon“ erfolgen die Datensicherungen automatisch und müssen daher nicht erstellt werden.