Um die aktuellen Steigerungen der Treibstoff­preise abzufedern, hat die österrei­chische Regierung beschlossen, die beste­henden Unter­stützungen für Pendler zu erhöhen. Die Änderung gilt mit Befristung von 01. Mai 2022 bis 30. Juni 2023:
- 50%ige Erhöhung der Pendler­pauschale-Beträge
- Vervierfachung des Pendler­euros
Eine eventuell nötige Aufrollung muss bis spätestens bis Ende August 2022 erfolgen.
Folgende Monatswerte ergeben sich im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023.
PENDLERPAUSCHALE
Wohnung - Arbeitsstätte (einfache Fahrt­strecke) =
kleines Pendlerpauschale (voller Wert)
mind. 20 km = EUR 87,00
mehr als 40 km = EUR 169,50
mehr als 60 km = EUR 252,00
Wohnung - Arbeitsstätte (einfache Fahrt­strecke) =
großes Pendlerpauschale (voller Wert)
mind. 2 km = EUR 46,50
mehr als 20 km = EUR 184,50
mehr als 40 km = EUR 321,00
mehr als 60 km = EUR 459,00
PENDLEREURO
EUR 8,00 mal km-Anzahl der einfachen Fahrt­strecke, geteilt durch 12
Erstellt: 05.04.2022
Quelle: BKA, Vorlagenportal