Flächendeckende Kurzparkzone ab März 2022

Parken in Wien

Seit 1. März 2022 ist ganz Wien eine Kurzpark­zone. Dann ist das Parken auf den öffentlichen Verkehrs­flächen generell nur mehr mit Parkschein oder Parkpickerl (nur für Wiener) erlaubt. Die Gebührenpflicht gilt von Montag bis Freitag 9.00 bis 22.00 Uhr (Feiertage ausgenommen). Mit einem Kurzpark­schein kann man bis zu zwei Stunden parken. Ausnahmen sind dünn gesät: nur in manchen wenig besiedelten Gewerbe- bzw. Industrie­gebieten. Genaue Informationen von der Stadtverwaltung finden Sie hier

Die Kurzpark­zone ist in den Bezirken 11, 13, 21, 22 und 23 neu. Betriebe, die in diesen Bezirken ihren Sitz haben, müssen nun ab März ebenfalls auf den abgabe­pflichtigen Sachbezug für Firmen­parkplätze ("Privatnutzung eines arbeit­geber­eigenen Kfz-Abstell- oder Garagen­platzes" gemäß § 4a Sachbezugs­werte­verordnung) achten. Der entsprechende Sach­bezugswert beträgt EUR 14,53 je Monat. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprech­person in der Personal­verrechnung.