Seit 1. März 2022 ist ganz Wien eine Kurzparkzone. Dann ist das Parken auf den öffentlichen Verkehrsflächen generell nur mehr mit Parkschein oder Parkpickerl (nur für Wiener) erlaubt. Die Gebührenpflicht gilt von Montag bis Freitag 9.00 bis 22.00 Uhr (Feiertage ausgenommen). Mit einem Kurzparkschein kann man bis zu zwei Stunden parken. Ausnahmen sind dünn gesät: nur in manchen wenig besiedelten Gewerbe- bzw. Industriegebieten. Genaue Informationen von der Stadtverwaltung
finden Sie hier.
Die Kurzparkzone ist in den Bezirken 11, 13, 21, 22 und 23 neu. Betriebe, die in diesen Bezirken ihren Sitz haben, müssen nun ab März ebenfalls auf den abgabepflichtigen Sachbezug für Firmenparkplätze ("Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes" gemäß § 4a Sachbezugswerteverordnung) achten. Der entsprechende Sachbezugswert beträgt EUR 14,53 je Monat. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson in der Personalverrechnung.