Nicht nur für Private, auch für Unternehmen

ORF-Haushaltsabgabe ab 2024

Die ORF-Abgabe und ihre neue rechtliche Ausgestaltung beschäftigt sowohl die Gesetzgebung als auch die Öffentlichkeit. Ab kommendem Jahr soll diese die GIS-Gebühr ersetzen. Die Abrechnung erfolgt dann nicht mehr nach vorhandenen Empfangs­geräten, sondern pro Haushalt. Die Einhebung wird nicht – wie von einigen Medien verbreitet – über die Personal­verrechnung erfolgen, sondern durch die ORF-Beitrags Service GmbH. 

Im Gesetzesentwurf sind eine Beitragspflicht sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich geregelt. Auch Unter­nehmen sollen die Abgabe leisten, genau genommen jeder Unter­nehmer pro Gemeinde, in der er eine Betriebs­stätte im kommunal­steuerlichen Sinn hat. Die Höhe hängt von der Vorjahres-Lohnsumme ab und kann lt. aktuellen Ausführungen bis zu 50 Beiträge pro Betriebs­stätte und bis max. 100 Beiträge pro Unter­nehmen betragen. 

Die weitere Gesetzgebung bleibt abzuwarten. Wir halten Sie über den aktuellen Stand informiert. 

Stand: 02.05.2023
Quellen: Kraft & Kronberger Fach­publikationen 
Foto: Max Rahubovskiy