ORF-Haushaltsabgabe ab 2024
Die ORF-Abgabe und ihre neue rechtliche Ausgestaltung beschäftigt sowohl die Gesetzgebung als auch die Öffentlichkeit. Ab kommendem Jahr soll diese die GIS-Gebühr ersetzen. Die Abrechnung erfolgt dann nicht mehr nach vorhandenen Empfangsgeräten, sondern pro Haushalt. Die Einhebung wird nicht – wie von einigen Medien verbreitet – über die Personalverrechnung erfolgen, sondern durch die ORF-Beitrags Service GmbH.
Im Gesetzesentwurf sind eine Beitragspflicht sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich geregelt. Auch Unternehmen sollen die Abgabe leisten, genau genommen jeder Unternehmer pro Gemeinde, in der er eine Betriebsstätte im kommunalsteuerlichen Sinn hat. Die Höhe hängt von der Vorjahres-Lohnsumme ab und kann lt. aktuellen Ausführungen bis zu 50 Beiträge pro Betriebsstätte und bis max. 100 Beiträge pro Unternehmen betragen.
Die weitere Gesetzgebung bleibt abzuwarten. Wir halten Sie über den aktuellen Stand informiert.
Stand: 02.05.2023
Quellen: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: Max Rahubovskiy