Mobilität, Zukunftsorientierung und Mitarbeiterbindung

Mobilität, Zukunftsorientierung und Mitarbeiterbindung

Die Themen Nachhaltigkeit und Mitarbeiterbindung passen für die meisten Unternehmen gut zusammen. Eine entsprechende Schnittstelle ist die Mobilität. Dazu gibt es für Öffi-Tickets und Jobfahrrad aktuelle Informationen. 
   

Abgabenfreiheit bei Kostenübernahme für Öffi-Tickets ab 01. Juli 2021 

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat eine kompakte Frage-Antwort-Sammlung zum zukünftig abgabenfreien Öffi-Ticket erstellt. Diese neue Jobticket-Regelung wird mit Anfang Juli 2021 in Kraft treten. Vorteilhaft ist die Ausweitung der bisherigen Vorgabe vor allem bei diesen Aspekten: 
  1. Kostenersätze der Arbeitgeber für von Arbeitnehmern direkt gekaufte Wochen-, Monats- oder Jahreskarten sind zukünftig abgabenfrei. Eine Anschaffung durch den Arbeitgeber und die Ausstellung der Rechnung auf den Arbeitgeber ist nicht mehr erforderlich. 
  2. Die Voraussetzung, dass es sich um eine Streckenkarte für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handeln muss oder dass eine Netzkarte nur akzeptiert wird, wenn es keine Streckenkarte gibt, entfällt. Das Erfordernis lautet einzig, dass das Ticket am Wohnort oder am Arbeitsort des Arbeitnehmers gültig ist. Es kann auch ein Bundesland- oder Österreichticket sein.
   
Abgabenbefreiung 
Die Abgabenfreiheit bezieht sich, analog zum klassischen Jobticket, auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, DB, DZ, Kommunalsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge). Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, ob und welchen Arbeitnehmern er eine Kostenübernahme für „Öffi-Tickets“ gewährt, weiterhin gibt es also keinen arbeitsrechtlichen Anspruch. Die Abgabenfreiheit ist auch gegeben, wenn die Kostenübernahme nicht allen, sondern nur einzelnen Arbeitnehmern gewährt wird. Allerdings darf es sich nicht um eine Bezugsumwandlung handeln. 
   
Kombination mit Pendlerpauschale 
Die Kostenübernahme für Öffi-Tickets kann aber, ebenso wie beim Jobticket, nicht für dieselbe Strecke mit der Pendlerpauschale kombiniert werden (allerdings schon für unterschiedliche Streckenteile). Durch die Gewährung einer Kostenübernahme für ein Öffi-Ticket geht also der steuerliche Anspruch auf Pendlerpauschale für die vom Öffi-Ticket abgedeckte Strecke verloren – ggf. kommt die Pendlerpauschale für die restliche Strecke in Betracht. 

Die Details zeigt die Frage-Antwort-Sammlung des BMF
  

Dienstfahrrad als attraktives Mitarbeiter-Zuckerl

Dienstfahrräder bzw. Jobräder werden immer beliebter. Bereits viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern betrieblich angeschaffte Fahrräder oder Elektrofahrräder für das gesunde und umweltschonende Zurücklegen von dienstlichen sowie privaten Wegen zur Verfügung. Ein solches Modell ist aus mehreren Gründen interessant: 
  1. Für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrades oder Elektrofahrrades, einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, gilt ein Sachbezugswert von Null (§ 4b Sachbezugswerteverordnung). Die Nutzung eines solchen Jobrades ist somit von Lohnabgaben befreit.
  2. Steuerliche Ansprüche von Arbeitnehmern auf Pendlerpauschale bleiben unberührt (§ 16 Abs. 1 Z. 6 lit. b EStG).
  3. Aus Sicht der Arbeitgeber ist überdies positiv, dass betrieblich angeschaffte Jobräder vorsteuerabzugsberechtigt sind. Werden diese den Arbeitnehmern kostenlos (ohne Nutzungsgebühr) zur Verfügung gestellt, so muss für den Vorsteuerabzug eine betriebliche Nutzung von mindestens 10 % nachgewiesen werden (vgl. § 12 Abs. 2 UStG). Wird den Arbeitnehmern eine Nutzungsgebühr (ein monatlicher Kostenbeitrag zzgl. Umsatzsteuer, zB 1 % des Bruttokaufpreises) verrechnet, ist der Nachweis der betrieblichen Nutzung nicht erforderlich.

Unternehmen können für die Anschaffung von E-Rädern Förderungen in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die E-Räder mind. vier Jahre im Betriebseigentum bleiben. Nähere Informationen zur Förderung von Jobrädern finden Sie hier

In jedem Fall empfehlen wir, entsprechende Nutzungsvereinbarungen mit der Festlegung der Details wie dem Kostenbeitrag mit dem Arbeitnehmern abzuschließen. 

Stand: 03.03.2021
Quellen: Vorlagenportal, Kommunalkredit Public Consulting, BMF.