Die L16-Version für 2025 bringt mehrere Anpassungen mit sich. Neben neuen Eintragungsfeldern wurden einige Begriffe geändert und ein bestehendes Feld entfernt. Zudem sorgt eine Klarstellung des BMF für mehr Rechtssicherheit bezüglich der korrekten Handhabung der neuen Felder.
Neuerungen im L16 für das Jahr 2025
Ab dem Jahr 2025 sind folgende neue Felder in der L16-Meldung enthalten:
- Anzahl der Kinder mit Zuschuss zur Kinderbetreuung
- Zuschuss zur Kinderbetreuung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 13 lit. b
- Kostenersatz für das Aufladen eines E-KFZ oder die Anschaffung einer Ladeeinrichtung
Terminologische Anpassungen
Die bisherigen Bezeichnungen „Homeoffice-Tage“ und „Homeoffice-Pauschale“ wurden durch „Telearbeitstage“ und „Telearbeitspauschale“ ersetzt.
Entfall eines L16-Feldes
Nicht mehr enthalten ist das Feld „Mitarbeiterprämie gemäß § 124b Z. 44“, das ersatzlos gestrichen wurde.
Fehlende Klarheit führte zu Verwirrung
In der Praxis gab es zunächst Unsicherheiten, da die neuen Felder bereits in der Organisationsbeschreibung des Dachverbandes (DM-Org) für 2024 enthalten waren. Dies führte zu der Annahme, dass sie bereits für Lohnzettel aus diesem Zeitraum verpflichtend oder zumindest optional befüllt werden müssten.
Zur Klärung veröffentlichte das BMF gemeinsam mit der ÖGK am 24.01.2025 eine aktualisierte Version des L16-Prüfkatalogs. Mit den neu eingeführten Fehlercodes F9674 und F9652 wird verhindert, dass die Felder „Zuschuss zur Kinderbetreuung“ und „Kostenersatz für E-KFZ/Ladeeinrichtung“ für Zeiträume vor 2025 ausgefüllt werden.
Was gilt für den L16 des Jahres 2024?
Da die Änderungen erst ab 2025 greifen, sind für die Übermittlung der L16-Meldungen für 2024 (Frist: 28.02.2025) folgende Punkte zu beachten:
- Zuschüsse zur Kinderbetreuung müssen im Feld „sonstige steuerfreie Bezüge“ erfasst werden.
- Kosten für das Laden eines E-KFZ sind zwar im Lohnkonto auszuweisen, aber nicht im L16 zu melden.
- Falls bereits eine L16-Meldung mit fehlerhafter Eintragung des Kinderbetreuungszuschusses übermittelt wurde, ist eine Korrektur erforderlich.
Mit diesen Klarstellungen wird sichergestellt, dass die korrekte Umsetzung der Änderungen in der Lohnverrechnung ohne unnötige Fehler erfolgt.
Erstellt: 04.02.2025
Quelle: Vorlagenportal
Bild: RDNE Stock project