Tabelle mit voraussichtlichen Werten

Lohnpfändungswerte für 2023 

Die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen), von der sich die Existenzminimums-Werte ableiten, wird mit Wirkung ab 01.01.2023 zusätzlich zum gesetzlichen Anpassungsfaktor von 5,8 % um weitere EUR 20,- erhöht:  

EUR 1.030,49 (Wert 2022) * 1,058 + EUR 20,00 = EUR 1.110,26 

Daraus ergeben sich die nachfolgenden (voraussichtlichen) Existenzminimum-Werte 2023: 

Die offizielle Bestätigung durch das Justizministerium ist noch offen, aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre entsprechen die voraussichtlichen Werte im Regelfall auch den endgültigen. 

Stand: 02.11.2022
Quelle: Kraft & Kronberger Fachpublikationen
Foto: Mikhail Nilov