Einkommensabgrenzung und Jungfamilienfonds

Änderungen im Kinderbetreuungsgeldgesetz

Mit der jüngsten Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes ergeben sich neue Regelungen zur Einkommensabgrenzung beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sowie zur Errichtung des Jungfamilienfonds. Ziel dieser Anpassungen ist es, betroffenen Eltern mehr Zeit zur Vorlage von Nachweisen zu gewähren und finanzielle Härten infolge versäumter Fristen abzufedern.


Einkommensgrenzen beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld

Eltern, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, dürfen während dieses Zeitraums nur begrenzte Einkünfte erzielen. Die maßgeblichen Einkommensgrenzen betragen:

  • Pauschales Kinderbetreuungsgeld: € 18.000 pro Jahr oder eine individuell berechnete, höhere Grenze.
  • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: € 8.100 pro Jahr (2023: € 7.800).

Zum Nachweis, dass diese Grenzen während der Monate des Kinderbetreuungsgeldbezugs nicht überschritten wurden, ist der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) eine Zwischenbilanz bzw. eine Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorzulegen.

💡 Tipp:
Ein Bezugsmonat liegt nur vor, wenn für das gesamte Kalendermonat Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. In Rumpfmonaten entfällt die Einkommensgrenze, sodass hier keine Einschränkungen beim Zuverdienst bestehen.


Fristen für den Nachweis der Einkommensabgrenzung

Um sicherzustellen, dass die Zuverdienstgrenzen eingehalten wurden, muss der Nachweis über die Einkommensabgrenzung innerhalb von zwei Kalenderjahren nach dem Bezugsjahr beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht werden.

  • Für Geburten zwischen 01.01.2012 und 28.02.2017 wurden Eltern zunächst nicht zur Vorlage dieser Nachweise aufgefordert. Fehlende Nachweise führten dazu, dass das gesamte Jahreseinkommen herangezogen wurde – oft mit der Folge, dass die Zuverdienstgrenze überschritten und das Kinderbetreuungsgeld zurückgezahlt werden musste.
  • Seit 01.03.2017 erhalten Eltern wieder eine Aufforderung zur Einreichung des Nachweises und einen Hinweis auf die Zweijahresfrist. Wird dieser nicht rechtzeitig vorgelegt, obwohl die Zuverdienstgrenze eingehalten wurde, ist das Kinderbetreuungsgeld zurückzuzahlen.

Verlängerte Frist für Einkommensabgrenzung bei älteren Fällen

Für Eltern, die für Geburten zwischen 01.01.2012 und 28.02.2017 Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, wurde die Frist zur Nachweiserbringung bis 31.12.2025 verlängert.

⚠ Wichtiger Hinweis:

  • Wird eine Rückzahlungsaufforderung durch den Krankenversicherungsträger ausgestellt, muss der Nachweis innerhalb von zwei Monaten erbracht werden.
  • Nach Ablauf dieser Frist können Nachweise nicht mehr berücksichtigt werden.

💡 Tipp:
Auch wenn keine direkte Aufforderung durch den Krankenversicherungsträger erfolgt, sollte die Einkommensabgrenzung spätestens bis zum 31.12.2025 nachgereicht werden.


Jungfamilienfonds: Unterstützung bei Rückzahlungsverpflichtungen

Um Härtefälle zu vermeiden, wurde ein Jungfamilienfonds eingerichtet. Dieser soll Eltern finanziell entlasten, die aufgrund eines versäumten Nachweiszeitpunkts das Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen mussten.

🔹 Wer kann eine Zuwendung aus dem Jungfamilienfonds beantragen?

  • Nur Fälle, die rechtskräftig entschieden wurden und Geburten zwischen 01.01.2012 und 28.02.2017 betreffen, sind antragsberechtigt.
  • Ist eine Rückzahlungsverpflichtung rechtskräftig, die Rückzahlung jedoch noch nicht vollständig erfolgt, kann die Zuwendung direkt an den Krankenversicherungsträger ausbezahlt werden.

Der Fonds ist mit € 1.010.813,48 dotiert. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung – ist der Fonds ausgeschöpft, werden keine weiteren Auszahlungen mehr vorgenommen.

💡 Tipp:
Eltern, die eine finanzielle Unterstützung aus dem Jungfamilienfonds beantragen möchten, sollten den schriftlichen Antrag spätestens bis 31.12.2025 bei der SVS einreichen.

Die aus dem Jungfamilienfonds gewährten Zuwendungen sind:
✔ Einkommensteuerfrei
✔ Nicht für die Berechnung sonstiger öffentlicher Beiträge relevant


Fazit

Die aktuellen Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes bringen vor allem eine Fristverlängerung für Einkommensnachweise sowie eine finanzielle Entlastung durch den Jungfamilienfonds. Eltern sollten dringend prüfen, ob sie:

✅ Einen Nachweis über die Einhaltung der Einkommensgrenzen nachreichen müssen (Frist: 31.12.2025).
✅ Anspruch auf eine Zuwendung aus dem Jungfamilienfonds haben und rechtzeitig einen Antrag bei der SVS stellen.

Stand: 04.03.2025
Quelle: WKO
Foto: Kampus Production