Klug geplant investieren

Investitionsfreibetrag 2023

Es gilt, Ihre geplanten Investitionen betriebswirtschaftlich einzutakten. Wenn Sie investieren möchten, überlegen Sie, ob der neue Investitionsfreibetrag ab 01.01.2023 passend ist. 

Er stellt eine zusätzliche Betriebsausgabe im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr des betreffenden Wirtschaftsguts dar. Somit ergibt dies eine Körperschaftssteuerminderung von 25 % oder eine Einkommenssteuerminderung von bis zu 55 % betreffend des Investitionsbetrags.
   

Investitionsfreibetrag Höhe 

  • 10 % der Kosten von Anschaffung/Herstellung bzw. 
  • 15 % der Kosten von Anschaffung/Herstellung  bei Wirtschaftsgütern mit Zuordnung Ökologisierung (wie zB PV-Anlagen, Elektrofahrzeuge etc.) 

Beachten Sie, dass die jährliche Grenze für den Freibetrag mit EUR 1.000.000,- gedeckelt ist. Bei höheren Investitionen empfiehlt sich –  sofern möglich – eine Aufteilung auf mehrere Jahre. 
   

Welche Wirtschaftsgüter

Jene des abnutzbaren Anlagevermögens unter den Voraussetzungen: 
  1. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren 
  2. Verwendung in einer inländischen Betriebsstätte
  3. Erzielung von betrieblichen Einkünften durch Bilanzierung bzw. eine vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 
    

Ausgeschlossene Wirtschaftsgüter

  1. Jene mit bereits investitionsbedingtem Gewinnfreibetrag 
  2. Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  3. PKW/Kombi mit CO2-Emissionswert größer als 0 g/km 
  4. Gebäude
  5. Firmenwert
  6. Bergbauunternehmen
  7. Unkörperliche Wirtschaftsgüter, die nicht den Bereichen Digitalisierung/Ökologisierung/Gesundheit/Life-Science zuzuordnen sind
  8. Anlagen zu Förderung, Transport oder Speicherung von fossilen Energieträgern
  9. Erwerb im Konzern bzw. mit entgeltlicher Überlassung 

   

Zeit

Für Wirtschaftsgüter, die ab 2023 angeschafft bzw. hergestellt werden, auch Teilanschaffungs- oder Teilherstellungskosten bei Fertigstellung ab dem 01.01.2023. 
   

Beispiel

   
Maschine: Anschaffungskosten  100.000,-
Nutzungsdauer 5 Jahre, jährliche Abschreibung - 20.000,-
Investitionsfreibetrag von 10 %  - 10.000,-
Steuermindernde Abschreibung gesamt  100.000,-
dazu Investitionsfreibetrag  10.000,-
steuermindernde Summe 110.000,-
Fall ESt  
Ersparnis Einkommenssteuer (50 %)  55.000,-
Investitionskosten 100.000,-
Investitionskosten netto nach Steuern 45.000,-
Steuerersparnis durch Investitionsfreibetrag 5.000,-
Fall KöSt  
Ersparnis Körperschaftssteuer (25 %* )  27.500,-
Investitionskosten 100.000,-
Investitionskosten netto nach Steuern 72.500,-
Steuerersparnis durch Investitionsfreibetrag 2.500,-
(Beträge in EUR)

Da  nicht gleichzeitig der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag und der Investitionsfreibetrag für das selbe Wirtschaftsgut in Anspruch genommen werden kann, ist eine Vergleichsrechnung empfehlenswert. 


* KöSt ab 2023: 24 %, ab 2024: 23 %

Stand: 22.06.2022
Quelle: WKO
Fotocredit: Los Muertos Crew