Handwerkerbonus Neu
Mit dem Handwerkerbonus können Handwerksbetriebe profitieren, indem Privatpersonen finanzielle Unterstützung für Arbeitsleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich erhalten. Diese Leistungen umfassen unter anderem Renovierungen, Erhaltungsarbeiten sowie die Erweiterung oder Neuschaffung von Wohn- und Lebensräumen.
Für die Jahre 2024 und 2025 stehen EUR 300 Mio. an Fördermitteln bereit. Ziel ist es, die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize zur Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen. Detaillierte Informationen und Anforderungen zum Handwerkerbonus sind in der entsprechenden Richtlinie festgehalten.
Förderhöhe: Der Handwerkerbonus fördert 20 % der Arbeitskosten (Nettobetrag) bis zu einem maximalen Betrag von EUR 2.000 im Jahr 2024 und EUR 1.500 im Jahr 2025. Es ist wichtig, die Rechnungen aufzubewahren.
Antragstellung: Pro Kalenderjahr kann jede:r Förderwerber:in maximal einen Antrag stellen, der mehrere Rechnungen umfassen kann. Anträge können elektronisch bei der Buchhaltungsagentur des Bundes eingereicht werden, die als Abwicklungsstelle fungiert. Es wird auch die Möglichkeit geben, Anträge mit Unterstützung bei den Gemeindeämtern einzureichen.
Anträge für Arbeitsleistungen im Jahr 2024 können vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2025 eingereicht werden. Für das Jahr 2025 können Anträge vom 01.03.2025 bis zum 28.02.2026 gestellt werden, abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Auszahlung erfolgt auf das im Antrag angegebene Bankkonto.
Gültigkeitszeitraum: Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen, die ab dem 01.03.2024 erbracht wurden, und ist bis zum 31.12.2025 gültig. Anträge können ab dem 15.07.2024 eingereicht werden.
Diese Förderung bietet Handwerksbetrieben und privaten Auftraggebern eine attraktive finanzielle Unterstützung, um notwendige Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten durchzuführen und gleichzeitig die Bauwirtschaft zu fördern.
Quelle: Vorlagenportal
Foto: Ksenia Chernaya