Zahlreiche Unternehmen, insbesondere solche, die sich mit der Planung von Personalkosten befassen, sind an einer frühzeitigen Bekanntgabe der Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr interessiert. Für 2025 werden voraussichtlich die folgenden Sozialversicherungswerte relevant sein. Allerdings bleibt die endgültige Bestätigung durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch abzuwarten.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 551,10
Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: € 826,65
Höchstbeitragsgrundlage:
• monatlich: € 6.450,00
• täglich: € 215,00
• Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: € 12.900,00
• Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 7.525,00
Grenzbeträge für Arbeitslosenversicherung-Niedrigentgelt:
• bis € 2.074,00: 0 %
• über € 2.074,00 bis € 2.262,00: 0,95 %
• über € 2.262,00 bis € 2.451,00: 1,95 % (Lehrlinge 1,15 %)
• über € 2.451,00: 2,95 % (Lehrlinge 1,15 %)
Kürzlich wurde bekannt, dass die Pensionen für 2025 um 4,6 % steigen werden (Anpassungsfaktor 1,046). Demnach wird sich auch die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen) mit Wirkung ab 01.01.2025 von € 1.217,96 auf € 1.273,99 erhöhen. Da sich das Existenzminimum von der Mindestpension ableitet, ergeben sich für 2025 die nachfolgenden (voraussichtlichen) Existenzminimum-Werte:
Allgemeiner Grundbetrag
monatlich € 1.273,00
wöchentlich € 297,00
täglich € 42,00
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag
monatlich € 1.486,00
wöchentlich € 346,00
täglich € 49,00
Unterhaltsgrundbetrag
monatlich € 254,00
wöchentlich € 59,00
täglich € 8,00
Höchstberechnungsgrundlage
monatlich € 5.080,00
wöchentlich € 1.185,00
täglich € 169,00
Absolutes Geldexistenzminimum
- bei normaler Pfändung
monatlich € 636,50
wöchentlich € 148,50
täglich € 21,00
- bei Unterhaltspfändung
monatlich € 477,38
wöchentlich € 111,38
täglich € 15,75
Die offizielle Bestätigung dieser Werte durch das Justizministerium wird noch einige Wochen dauern. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre entsprechen die voraussichtlichen Werte im Regelfall auch den endgültigen Werten.
Update Werte Dezember 2024
- Amtlicher Strompreis: Der abgabenfreie Höchstsatz für Stromkostenersatz beim Aufladen des Firmenelektroautos mit einer arbeitnehmereigenen Ladeeinrichtung („zuhause“) wird per 01.01.2025 von bisher € 0,33182 auf € 0,35889 pro Kilowattstunde (kWh) angehoben.
- Zinsenersparnis (Vorschuss bzw. Arbeitgeberdarlehen): Für Darlehen bzw. Vorschüsse, bei denen ein variabler Zinssatz vereinbart ist, gilt laut Festlegung des BMF im Jahr 2025 ein Prozentsatz von 4,5 % (unverändert gegenüber 2024).
- Pensionsabfindung: Der Grenzbetrag für die begünstigte Besteuerung von Pensionsabfindungen (Hälftesteuersatz) erhöht sich ab 01.01.2025 auf € 15.900,00.
- Verzugszinsen in der Sozialversicherung: Der Zinssatz für Verzugszinsen bei rückständigen SV-Beiträgen sinkt von bisher 7,88 % auf 7,03 %.
Stand: 02.12.2024
Erstellt: 01.09.2024
Quelle: Vorlagenportal
Bild: Andrea Piacquadio