Der One-Stop-Shop für Umsätze an Nichtunternehmer in der EU

Der One-Stop-Shop für Umsätze an Nichtunternehmer in der EU

Werden Sie noch im Juni aktiv: Denn bereits am 1. Juli 2021 erfolgt die Umstellung zum One-Stop-Shop-System in der EU. Drei Varianten (EU-OSS, IOSS und Nicht-EU-OSS) lösen den bisherigen Mini-OSS für Umsatzsteuerthemen ab. Was heißt das nun? 

Mit dem One-Stop-Shop können die Umsätze, welche unter die Sonderregelung fallen, über den Member State of Identification (MSI, für Unternehmen mit Zentrale in Österreich ist dies meist Österreich) erklärt und die Umsatzsteuer hier bezahlt werden. Diese betroffenen Umsätze sind einerseits innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze an Nichtunternehmer bzw. Schwellenerwerber sowie andererseits Dienstleistungen an Nichtunternehmer (die genauere Spezifikation ist im Dokument ausgeführt).

Das jeweilige Unternehmen erspart sich die umsatzsteuerliche Registrierung in jedem infrage kommenden EU-Mitgliedsstaat und die dort durchzuführenden Verpflichtungen. 
   

Die Regelung haben wir für Sie zusammengefasst. Das verlinkte Dokument beantwortet die grundlegenden Fragen.

Was Sie als Unternehmer nun tun sollten: Analysieren Sie Ihre Umsätze auf Relevanz, und nehmen Sie die Registrierung nötigenfalls noch im Juni vor. 

Wir unterstützen Sie dabei gerne.