Für das Jahr 2022

Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen

Auch für die kleineren Unternehmen wurde nun ein Pauschalfördermodell konzipiert, um die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 abzufedern. Lt. vorliegenden Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft gelten die folgenden Voraussetzungen.
   
Welche Unternehmen sind förderfähig?
Voraussetzung ist eine Betriebsstätte in Österreich sowie ein Umsatz zwischen EUR 10.000,- und 400.000,- 
Ausgeschlossen von der Förderung sind einerseits Freiberufler:innen, politische Parteien sowie öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen der Sektoren Energie, Immobilien, Finanz und Landwirtschaft. 

  
Welche Zeiträume werden gefördert?
Aus den verschiedenen förderfähigen Zeiträumen ist eine auszuwählen:
  • Februar 2022 bis Dezember 2022
  • Februar 2022 bis September 2022
  • Oktober 2022 bis Dezember 2022
   
Wie hoch ist die Förderung? 
Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,-. Der Förderungsbetrag wird für jedes Unternehmen auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria individuell berechnet und ist abhängig von Branche und Jahresumsatz 2022.
   
Wie läuft die Förderung ab? 

Die in Frage kommenden Unternehmen können sich ab 17.04.2023 für einen Pre-Check-In bei der FFG (Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft) anmelden. Dabei erhalten sie eine Checkliste mit der Angabe der nötigen Unterlagen für die Antragstellung. Die ersten Anträge können im Mai 2023 gestellt werden. Die Beantragung erfolgt rückwirkend für das Jahr 2022. Die Auszahlung soll lt. Angabe des BMAW bereits kurze Zeit später erfolgen.

Da die Vorgaben sich noch in Ausarbeitung befinden, sind ggf. kurzfristige Änderungen möglich. Den aktuellen Stand können sie jeweils auf der BMAW bzw. der FFG Website einsehen. 

Stand: 13.04.2023
Quelle: BMAW
Foto: Pexels/Lukas