Der Start für 2023 ist erfolgt, reichen Sie ein. 

Energiekostenpauschale 2

Der Start der Energiekostenpauschale 2 für das Kalenderjahr 2023 ist bereits erfolgt. Die Pauschalförderung beträgt zwischen 167,50 € und 2.685,00 €, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz.

Förderungsberechtigt sind:
  1. bestehende Unternehmen
  2. mit Betriebsstätte in Österreich,
  3. deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2023 mindestens 10.000 € und höchstens 400.000 € beträgt,
  4. die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind,
  5. konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG.

Die Überprüfung der Antragsberechtigung kann selbstständig über den Branchencheck erfolgen.

Der Antrag wird über das Unternehmerserviceportal (USP) eingereicht. Hierfür benötigt man eine Handysignatur oder ID Austria sowie Zugang zum USP und eine Branchenzuordnung nach ÖNACE. Die Anträge können bis zum 08. August 2024 um 12 Uhr eingereicht werden, die Auszahlung erfolgt in der Regel kurz danach. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

Bitte beachten Sie, dass Steuerberater keine Anträge im Namen der Unternehmen einreichen können. Die Antragstellung muss durch das Unternehmen selbst erfolgen.

Falls Sie bereits den AWS-Energiekostenzuschuss beantragt haben, sind Sie gemäß Punkt 8.2 Ziffer 11 der Richtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen 2“ nicht förderungsfähig. Ob die Beantragung der Energiekostenpauschale für 2023 Auswirkungen auf einen möglichen Energiekostenzuschuss 2024 hat, ist derzeit nicht bekannt.

Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.

Stand: 01.07.2024
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft 
Foto: Pok Rie