Der Corona-Bonus für Gesundheitspersonal

Der Corona-Bonus für Gesundheitspersonal

Die Bundesregierung hatte vor kurzem einen staatlich geförderten Corona-Bonus für das Gesundheitspersonal (Ärzte und Pflegekräfte) in Spitälern angekündigt, der in Höhe von durchschnittlich EUR 500,- im Herbst abgabenfrei ausbezahlt werden sollte. Diese Zusage wurde auf das Reinigungspersonal in Spitälern und das Pflege- und Betreuungspersonal in Pflege- und Reha-Einrichtungen ausgedehnt. Der Corona-Bonus erfasst aber bei weitem nicht alle Angestellten dieses Bereichs. Nach aktuellem Stand ist er beispielsweise nicht für Angestellte bei Rettungsdiensten, Arztpraxen oder Zahnärzten vorgesehen, trotz Infektionsrisiko am Arbeitsplatz. 

Die im Pflegefonds- und COVID-19-Zweckzuschussgesetz enthaltenen Corona-Bonus-Regelungen sind allerdings relativ unkonkret und beschränken sich auf eine finanzielle Zusage der Bundesregierung in Höhe von durchschnittlich EUR 500,- pro Person. Die konkrete Auszahlung der Boni ist bis dato nicht geklärt, die Verteilung wird den Bundesländern und Gemeinden überlassen. Die abgabenfreie Auszahlung an die Arbeitnehmer wird voraussichtlich über die Gehalts- und Lohnverrechnung des Arbeitgebers laufen, der dann Rückerstattungsanträge beim Bundesland oder bei der Gemeinde stellen muss.  

Stand: 29.06.2021
Quelle: Vorlagenportal