Bildungskarenz vor dem Aus?

Bildungskarenz vor dem Aus?

Im Rahmen der laufenden Koalitionsverhandlungen haben Vertreter:innen von FPÖ und ÖVP angekündigt, die Bildungskarenz im Laufe des Jahres 2025 abzuschaffen. Neben budgetären Einsparungen wird dies insbesondere mit einem kritischen Bericht des Rechnungshofs begründet, der die arbeitsmarktpolitische Relevanz vieler im Zuge der Bildungskarenz absolvierter Weiterbildungen infrage stellt. Ein weiteres Argument der Regierung betrifft die Praxis, eine Bildungskarenz direkt an die Elternkarenz anzuschließen – eine Vorgehensweise, die in politischen Debatten bereits seit Längerem kritisch gesehen wird.
Da sich die Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer:innen mit Weiterbildungsplänen möglicherweise bald ändern, lohnt sich ein genauer Blick auf die derzeitige Rechtslage sowie die potenziellen Alternativen zur Bildungskarenz.
   
Wie schnell könnte die Abschaffung erfolgen?
Die Bildungskarenz ist im § 11 AVRAG geregelt, das zugehörige Weiterbildungsgeld (§ 26 AlVG) wird vom AMS bereitgestellt. Um diese Regelung aufzuheben, ist eine gesetzliche Änderung erforderlich, die erst nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen in den parlamentarischen Prozess eingebracht werden kann.
Bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt werden voraussichtlich mehrere Monate vergehen. Es wird daher spekuliert, dass die Bildungskarenz etwa zur Jahresmitte 2025 abgeschafft werden könnte.
   
Wird die Abschaffung rückwirkend gelten?
Eine rückwirkende Streichung der Förderung wäre verfassungsrechtlich bedenklich, insbesondere aufgrund des Rechtsstaatsprinzips. Wahrscheinlicher ist daher eine Regelung mit einer gewissen Übergangsfrist.
Das bedeutet: Bildungskarenzen, die vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung beim AMS beantragt und bewilligt wurden, dürften weiterlaufen. Fraglich bleibt hingegen, was mit jenen Anträgen geschieht, deren Beginn erst für Herbst 2025 oder später geplant ist.
Zu beachten ist, dass ein Antrag auf Weiterbildungsgeld beim AMS erst drei Wochen vor Antritt der Bildungskarenz gestellt werden kann. Eine vorsorgliche Antragstellung ist somit nicht möglich.
   
Gilt die Reform auch für die Bildungsteilzeit?
Laut ersten Informationen der Regierung soll die Bildungsteilzeit (§ 11a AVRAG) nicht von der Abschaffung betroffen sein. Auch die entsprechende AMS-Förderung, das Bildungsteilzeitgeld (§ 26a AlVG), bleibt erhalten.
   
Welche Alternativen gibt es zur Bildungskarenz?
Sollte die Bildungskarenz tatsächlich gestrichen werden, stehen für weiterbildungsinteressierte Arbeitnehmer:innen verschiedene Alternativen zur Verfügung:
Fachkräftestipendium (§ 34b AMSG)
Das AMS bietet finanzielle Unterstützung für Ausbildungen in Berufen mit besonderem Fachkräftemangel. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person entweder arbeitslos oder während der Ausbildung karenziert ist.
Sabbatical
Ein Sabbatical ermöglicht eine befristete Berufspause, die auch für Weiterbildungen genutzt werden kann. Das während dieser Zeit bezahlte Gehalt wird in einer vorhergehenden Ansparphase erwirtschaftet. Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical gibt, ist eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich.
Bildungsteilzeit (§ 11a AVRAG)
Im Gegensatz zur Bildungskarenz wird das Dienstverhältnis während der Bildungsteilzeit nicht vollständig ausgesetzt, sondern die Arbeitszeit um 25 bis 50 % reduziert. Arbeitnehmer:innen haben jedoch keinen gesetzlichen Anspruch darauf – eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist notwendig. Das AMS unterstützt die Bildungsteilzeit mit dem Bildungsteilzeitgeld (§ 26a AlVG).

Die angekündigte Abschaffung der Bildungskarenz bedeutet für viele Arbeitnehmer:innen eine erhebliche Veränderung. Wer eine Weiterbildung plant, sollte sich frühzeitig über alternative Möglichkeiten informieren und die Entwicklung der Gesetzgebung genau beobachten. Wir halten Sie über alle relevanten Änderungen auf dem Laufenden und unterstützen Sie gerne bei steuerlichen und arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Thema Weiterbildung.

Quelle: Vorlagenportal
Stand: 30.01.2025
Foto: Anete Lusina