In der aktuellen Situation gibt es viele Unternehmen, die sich für das Einstellen von Personen, die aus der Ukraine nach Österreich flüchten, interessieren, gleichzeitig suchen diese auch Beschäftigung und sind teils hoch qualifiziert. Vorab muss aber beachtet werden, dass auch hier eine Beschäftigungsbewilligung vorliegen muss. Um rechtsgültig in Österreich eine Arbeit aufnehmen zu können, brauchen ukrainische Flüchtlinge zwei Unterlagen:
- eine blaue Aufenthaltskarte für Vertriebene
- eine Beschäftigungsbewilligung für Vertriebene, die vom Arbeitgeber beim AMS beantragt werden muss
Für die blaue Karte ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zuständig. Sobald die Person diese hat, kann der potenzielle Arbeitgeber die Bewilligung beim AMS über ein vereinfachten Verfahren beantragen. Die Beantragung kann im eAMS-Konto im Bereich Services für Ausländerbeschäftigung/Beschäftigungsbewilligung erfolgen. Eine Bewilligung für Arbeitskräfteüberlasser ist nicht allerdings zulässig.
Erstellt: 04.04.2022
Quelle: Vorlagenportal, AMS