Bei der Blockvariante ab 2024

Altersteilzeit wird geändert

Die Blockvariante der Altersteilzeit wird lt. vorliegender Ankündigung schrittweise abgeschafft. Ab 2024 wird das ehestmögliche Zugangsalter für die geblockte Altersteilzeit voraussichtlich um jeweils sechs Monate jährlich angehoben werden. Im Gegensatz dazu wird die kontinuierliche Altersteilzeit nicht abgeschafft werden, sondern weiterhin erhalten bleiben. 

Geplant sind auch einige Anpassungen bei der Lohnausgleichs-Berechnung ab 2024, die Inhalte sind noch im Verhandlungsstatus. Im Jahr 2023 kommt es allerdings aus aktueller Sicht zu keinen Änderungen bei der Altersteilzeit. 
   
Stand: 01.02.2023
Quelle: Kraft & Kronberger Fach­publikationen 
Foto: Tima Miroshnichenko