Mitarbeitervorteil bei der Coronaprämie

Abgabenfreie Coronaprämie

Prämien- und Bonuszahlungen bis zu EUR 3.000,-, die aufgrund der Pandemie für das Kalenderjahr 2021 bis Februar 2022 geleistet werden, sind abgabenfrei. Jedoch muss es sich bei diesen Prämien um zusätzliche Zahlungen handeln, welche spezifisch im Hinblick auf die Coronakrise geleistet wurden – sie dürfen nicht andere, bisher übliche Bezüge ersetzen. Eine nachträgliche Abgabenbefreiung durch Aufrollung von bereits unterjährig ausbezahlten Prämien ist lt. Expertenansicht nur dann möglich, wenn der Prämienzweck mit der Pandemiebewältigung zusammenhing. 

Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben: Lohnsteuer, SV, KommSt, DB und DZ. Abgabenfreie Coronaprämien oder -boni wirken lohnsteuerlich sechstelneutral, sie erhöhen das Jahressechstel also nicht und werden auch nicht darauf angerechnet. 

Die Abgabenfreiheit ist branchenmäßig nicht eingeschränkt, auch nicht auf systemrelevante Berufe. Die Prämien können auch für die Zeit von Kurzarbeit gewährt werden. Die Auszahlung kann sowohl in Geldform als auch mittels Gutscheinen durchgeführt werden. 

Stand: 20.12.2021 
Quellen: Vorlagenportal, WKO